Beim Planen des Urlaubes solltest Du Dich informieren, welche Reisefreimengen innerhalb der Europäischen Union (EU) und welche Reisefreimengen außerhalb der EU bei der Einfuhr von Waren gelten, um nicht unnötige Probleme bei der Rückreise zu bekommen.

Reisefreimengen innerhalb der EU

Tabakwaren

  • 800 Zigaretten
  • 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von 3 g/Stück)
  • 200 Zigarren
  • 1 kg Rauchtabak
Alkohol und alkoholhaltige Getränke
  • 10 Liter Spirituosen
  • 20 Liter Zwischenerzeugnisse (z. B. Likörwein, Wermutwein)
  • 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein)
  • 110 Liter Bier
Kaffee
  • 10 kg Röstkaffee oder löslicher Kaffee
Achtung bei EU-Neu-Mitgliedsstaaten (Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen und Rumänien). Hier gibt es noch Sonderregelungen!

Reisefreimengen aus Neu-EU-Mitgliedsstaaten

Land Zigaretten/Stück Frist
Bulgarien 200 31.12.09
Estland 200 oder 250g Rauchtabak 31.12.09
Lettland 200 31.12.09
Litauen 200 31.12.09
Rumänien 200 31.12.09

Die hier aufgeführten Mengen gelten als persönlicher Bedarf. Alles was darüber hinaus geht, muss versteuert werden und wird vom Zoll sichergestellt.

Reisefreimengen außerhalb der EU

Tabakwaren (Mindestalter 17 Jahre)

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250 g Rauchtabak
Alkohol (Mindestalter 17 Jahre)
  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-% oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-% oder mehr oder
  • 2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 Vol.-% oder weniger oder
  • 4 Liter Schaumweine oder Likörweine oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und 2 Liter nicht schäumende Weine
  • 16 Liter Bier
Kaffee (Mindestalter 15 Jahre)
  • 500 g Röstkaffee oder
  • 200 g löslicher Kaffee
Parfüms und Eau de Toilette
  • 50 g Parfüms und
  • 0,25 Liter Eau de Toilette
Arzneimittel
  • die dem persönlichen Bedarf entsprechen und
  • andere Waren bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
Ausgenommen davon sind Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand sowie unteilbare Waren, deren Wert die angegebene Wertgrenze übersteigt (z. B. ein Teppich, ein einziges Schmuck- oder Kleidungsstück).

Wenn Du Souvenirs, Geld, Lebensmittel oder andere landesspezifische Waren nach Deutschland einführen willst, solltest Du Dich vorher unter www.zoll.de über die speziellen Einreisebestimmungen informieren. Einige Waren bedürfen einer schriftlichen Anmeldung, dazu zählen: Ausrüstungen mit gefährlichen Gegenständen, Waffen, Kulturgüter, Antiquitäten, Sammlerstücke, Gemälde und Barmittel ab einem Wert von 10.000 Euro.