| Hauptstadt | Washington |
| Fläche | 9.629.091 km² |
| Einwohnerzahl | 295.734.134 |
| Währung | USD (US-Dollar) |
| Amtssprache | Englisch |
Ab dem 12. Januar 2009 müssen deutsche USA-Reisende (außer Besucher, welche ein Visa benötigen) die gebührenfreie, elektronische Einreiseerlaubnis ESTA (Electronic System for Travel Authorization) einholen, um die Genehmigung zur Einreise zu erhalten.
Im Internet unter https://esta.cbp.dhs.gov muss man sich Anmelden und einen Fragenkatalog ausfüllen.
Eine konkrete Reiseabsicht ist keine Vorraussetzung um in die USA Einreisen zu dürfen. Die einmalig erteilte Einreisegenehmigung gilt für beliebig viele Reisen innerhalb von zwei Jahre und kann somit auch vorsorglich beantragt werden.
Es wird empfohlen die Anmeldung mindestens 72 Stunden vor der Abreise vorzunehmen obwohl in der Regel innerhalb kurzer Zeit eine Antwort erfolgt.
Weitere Informationen zum Electronic System for Travel Authorization (ESTA) erhält man unter http://www.cbp.gov/xp/cgov/travel/id_visa/esta/about_esta/.
Bei Aufenthalten von mehr als 90 Tagen gilt weiterhin die Visumpflicht.
Zu den Landesgrenzen Mexiko und Kanada sind bei der Einreise weiterhin die Einreisekarten auf Papier auszufüllen.
Im Flugzeug erhält jeder Reisende ein Einreiseformular (VISA-Waiver) und eine Zollerklärung. Beide Formulare müssen komplett ausgefüllt werden (Anleitung dazu läuft im Flugzeug per Video) und sind zusammen mit dem Reisepass dem Einreisebeamten vorzulegen. Nicht korrektes Ausfüllen kann im Ernstfall zum sofortigen Rückflug in die Heimat führen.
Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen benötigen USA-Urlauber aus Deutschland einen roten maschinenlesbaren Reisepass. Die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer wird allerdings individuell festgelegt und soll dem Reisezweck entsprechen. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – etwa, wenn sich Ihre Abreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich (anders, wenn mit einem Visum eingereist wurde: In diesem Fall kann jedes Büro der Einreisebehörde BCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen).
Der Tag, an dem spätestens die USA wieder verlassen wird, ist bei der Einreise in den Pass eingestempelt ("admitted until xx-xx-xx"). Es ist das amerikanische Datumsformat zu beachten, da es hier schon öfter zu Konfusionen gekommen ist - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: '4-11' ist der 11. April, nicht der 4.November.
Auch mitreisende Kinder müssen sich dann mit einem eigenen roten Pass ausweisen. Gültig muss der maschinenlesbare Pass mindestens für die Dauer des Aufenthaltes sein. Zur Einreise wird außerdem ein Rückreise- oder weiterführendes Flugticket und der gerade angesprochene VISA-Waiver (wird im Flieger und an den Grenzen ausgeteilt) benötigt.
Wer von den USA einen Abstecher nach Kanada oder Mexiko plant, muss kein eigenes Visum beantragen - es reicht eine Rückkehrabsicht und der im Pass eingeheftete Abschnitt "departure record", den man sich am besten bereits in Deutschland bei der Fluggesellschaft oder einer mexikanischen bzw. kanadischen Vertretung besorgt.
In einigen Fällen ist für die Einreise in die USA allerdings ein Visum erforderlich:
Wichtig:
Ab 2006 müssen alle Antragsteller ein ausgefülltes und unterschriebenes elektronisches Visaantragsformular (EVAF) DS-156 einreichen, welches in deutscher und englischer Sprache im Internet verfügbar ist.
Seit 2004 haben die USA im Kampf gegen Terroristen eine weitere Kontrollinstanz zur Erfassung aller Ausländer eingeführt. Wer einreist - egal ob als Geschäftsmann, als Student oder als Tourist – jeder muss am Flughafen einige Prozeduren über sich ergehen lassen. Daher ist es sinnvoll circa drei Stunden vor dem Abflug am Flughafen zu erscheinen.
Mit dem System erhoffen sich die USA eine bessere Sicherung vor Terroristen. So werden die Daten mit einer Computerdatei abgeglichen, um Terroristen die Einreise zu erschweren. Zudem können Personen mit einem abgelaufenen Visum später leichter gefunden werden.
So wird die Iris des Einreisenden gescannt. Ebenso fertigen die Behörden Fingerabdrücke an und scannen die Reiseunterlagen ein. Zusätzlich zu diesen Reservierungsdaten wird seit Oktober 2005 die Adresse (Straßenname und Hausnummer, Stadt, Bundesstaat, Postleitzahl) verlangt, an der sich der Passagier während seiner Reise in die USA aufhalten wird.
Reisenden, die keine Adressenangaben machen, kann seit Oktober 2005 die Einreise verweigert werden.
Seit Januar 2003 werden die Gepäckstücke sämtlicher Flugpassagiere auf Explosivstoffe durchleuchtet. Die Transport Security Administration (TSA) weist Flugreisende darauf hin, Koffer nicht mehr abzuschließen, um manuelle Nachkontrollen zu ermöglichen. Die TSA hat das Recht, alle Gepäckstücke zu öffnen, verschlossene gegebenenfalls auch gewaltsam. In jedem Fall wird ein Hinweiszettel über die erfolgte Kontrolle im Koffer hinterlegt, in dem auf Haftungsausschluss bei Beschädigung oder Verlust einzelner Inhalte hingewiesen wird.
Aufgrund der Besonderheiten der eingesetzten Geräte empfiehlt die TSA einige Umstellungen beim Kofferpacken. So sollten Geschenke nicht mehr verpackt und Bücher nur noch nebeneinander eingepackt werden. Lebensmittel sollten im Handgepäck verstaut werden. Dabei sollten auch zollrechtliche Vorschriften beachtet werden.
Seit 2006 müssen Inhaber eines von Deutschland ausgestellten vorläufigen Reisepasses, die vorhaben, in oder über die Vereinigten Staaten zu reisen, entweder einen gültigen, maschinenlesbaren deutschen Reisepass für Reisen im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen oder ein US-Visum für Reisen in die USA beantragen.
Der Reisepass sollte rechtzeitig vor Antritt der Reise beantragt werden. Im Rahmen des Visa Waiver Program (VWP) besteht für einige Länder, darunter auch Deutschland, keine Visumpflicht bei Einreise in die USA mehr. Zusätzlich muss ein gültiger Reisepass vorliegen. Bei deutschen Staatsbürgern muss der Reisepass mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein. Bei Staatsbürgern bestimmter anderer Länder muss der Pass bei Ausreise aus den USA noch sechs Monate gültig sein.
Seit dem 26. Juni 2005 muss ein bordeaux-farbener maschinenlesbarer Reisepass (Europapass) vorgelegt werden. Familien, die unter dem Visa-Waiver-Programm in die USA einreisen, benötigen für jede einzelne Person, einschließlich Babys und Kleinkinder, einen eigenen Pass.
Ab dem 1. Mai 2006 sind die von Deutschland ausgestellten vorläufigen Reisepässe für Reisen in die USA im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program - VWP) nicht mehr gültig. Inhaber eines von Deutschland ausgestellten vorläufigen Reisepasses, die vorhaben, in oder über die Vereinigten Staaten zu reisen, müssen entweder einen gültigen, maschinenlesbaren deutschen Reisepass für Reisen im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen oder ein US-Visum für Reisen in die Vereinigten Staaten beantragen.
Am Visa-Waiver-Programm (VWP) teilnehmende Länder müssen bis zum 26. Oktober 2005 in der Lage sein, Pässe mit digitalen Fotos auszustellen. Vor dem 26. Oktober 2005 von VWP-Ländern ausgestellte gültige Pässe, die kein digitales Foto enthalten, werden von Reisenden im Rahmen des Visa-Waiver-Programms weiterhin akzeptiert (trifft also auch auf Deutschland zu!), vorausgesetzt, es handelt sich um maschinenlesbare Pässe.
Kinderpässe sind für Reisen im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen gültig. Bei Kinderausweisen ist es notwendig ein Visum zu beantragen.
Nach der Einreise in die USA, können innerhalb von 90 Tagen Reisen nach Kanada, Mexico und in die Karibik vorgenommen und auf jeglichem Wege in die USA zurückgekehrt werden. Die Landeinreise von Mexico und Kanada aus den USA ist für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ohne Visum möglich. An den Grenzen müssen genügend finanzielle Mittel nachgewiesen werden, um den gesamten USA-Aufenthalt und die Rückreise bezahlen zu können. Bei der Einreise aus Kanada und Mexico wird an der Grenze eine Gebühr von sechs U.S. Dollar erhoben.
Personen, die mit dem Visa-Waiver-Programm in die USA einreisen, müssen ihre grünen I-94W Karten behalten, bis sie endgültig aus den USA ausreisen. Dies ist besonders nach einem Abstecher außerhalb der USA wichtig, wenn mit einem Flugzeug oder Boot von einem Land aus in die USA wiedereingereist wird, das nicht vertraglich an das Programm zur Visumbefreiung angeschlossen ist. Falls die Einreise auf dem Landweg oder mit einem Transportunternehmen, das dem Programm für visafreies Reisen angeschlossen ist, erfolgt, kann einfach eine neue I-94W Karte ausgefüllt werden. Bei Wiedereinreise von einem Abstecher mit einem Privatboot, gibt es Schwierigkeiten, wenn die I-94W Karte der ersten Einreise nicht behalten wurden.
Wenn alle Reisepläne die Bedingungen des visafreien Reisens erfüllen, braucht kein Visaantrag gestellt werden. Es reicht dann lediglich ein kurzes Formblatt (I-94 W) auszufüllen, das es an Bord von Flug- oder Schifffahrtsgesellschaft gibt.
Bei Problemen mit der Einreise in die USA kann man sich seit 2007 an das Department of Homeland Security wenden. Diese Institution hat ein Traveler Redress Inquiry Program (DHS TRIP) unter www.dhs.gov eingerichtet und ist zentrale Anlaufstelle für Fragen und Anträge auf Abhilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Einreisen in die USA. Nutzer von TRIP müssen ein online-Formular ausfüllen und dort Angaben zur Person und Art der negativen Reiseerfahrung machen, über welche sie Abhilfe erbitten.
Deutsche Staatsangehörige, die in Irak, Iran, Kuba, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien, aber auch in anderen Ländern wie Afghanistan oder Pakistan wohnen oder dort geboren sind, müssen mit einer längeren Bearbeitungszeit für U.S. Visa und bei der Einreise in die USA mit verstärkten Kontrollen rechnen.