| Hauptstadt | Washington |
| Fläche | 9.629.091 km² |
| Einwohnerzahl | 295.734.134 |
| Währung | USD (US-Dollar) |
| Amtssprache | Englisch |
Der Mietwagen sollte unbedingt von Deutschland aus reserviert werden. Vor Ort sind die Preise um einiges höher. Bei Anmietung von Wagen an Flughäfen: Autovermietungen sind verpflichtet, Touristen auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Daher immer auf Stadtplan und Broschüren zu Verhaltensweisen, die zu beachten sind, bestehen. Es ist sinnvoll einen internationalen Führerschein zu besitzen. Es sich immer, in verschiedenen Reisebüros die einzelnen Angebote zu vergleichen. Bei Reisen mit dem Mietauto in dicht befahrenen Gebieten lohnt es sich eine Zusatz-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme bis 1.000.000 € abzuschließen. Diese Versicherung kommt bei einem selbst verschuldeten Unfall für den Schaden des Unfallgegners auf. Ohne diese Zusatzversicherung beträgt die Mindestdeckungssumme lediglich $10.000 bis $30.0000 (je nach US-Bundesstaat). Bietet die Autovermietung keine höhere Deckungssumme an, so zahlt die Versicherung bei einem selbstverschuldeten Unfall den gegnerischen Schaden höchstens bis zu dem niedrigen Betrag. Für den Rest muss man in einem solchen Fall selber aufkommen. Bei Fahrern unter 25 Jahren müssen bei vielen Vermietungsgesellschaften zusätzlich $15 pro Tag und Fahrer bezahlt werden, wenn diese unter 25 Jahre alt sind. Doch Vorsicht: Diese Gebühr ist nicht im Standardpaket enthalten und muss deshalb vor Ort bezahlt werden.
Die Benzinpreise schwanken zwischen $1,20 bis $2,00 pro Gallone (3,8 Liter) unverbleitem Normalbenzin. Meistens trifft man auf Self-Serve Tankstellen, wo man zunächst einen Hebel an der Tanksäule umlegen muss, damit Benzin fließt. Häufig gibt es Kreditkarten-Tanksäulen, die den Gang zur Kasse überflüssig machen. Nach Einschieben der Karte und elektronischer Prüfung wird der Benzinfluss freigegeben und am Ende ein Beleg ausgedruckt. Trotzdem trifft man gelegentlich noch auf Tankstellen, wo man erst nach Vorauszahlung an Benzinzapfen kann. Man zahlt beim Tankstellen-Pächter schon im Voraus und bekommt nach Beendigung des Tankvorgangs gegebenenfalls den Restbetrag bar ausbezahlt.
In den USA gibt es in den Großstädten nahezu keine Straße ohne Stop-Zeichen. Hier gilt die für Europäer sehr gewöhnungsbedürftige Regelung: "Wer zuerst kommt, fährt zuerst". Doch aufgepasst: Das Anhaltgebot gilt auch bei offensichtlich leeren Querstraßen und wird, zumindest von den Amerikanern, strikt befolgt (und gelegentlich von der Polizei aus dem Hinterhalt kontrolliert). Ein weiterer Unterschied ist, dass man selbst bei roter Ampel rechts abbiegen darf. Es sei denn, eine Schrifttafel untersagt dies ausdrücklich (No Turn on Red). Die gelben Schulbusse dürfen weder überholt noch vom Gegenverkehr (!!!) passiert werden, wenn sie anhalten und Kinder ein-/aussteigen lassen. Ein Nichtbeachten dieser Regel führt zu einer harten Strafe.Auf mehrspurigen Straßen wird in den USA legal rechts überholt. Auch hieran muss man sich als Europäer erst gewöhnen und besonders auf Freeways aufpassen. Eine nette Errungenschaft des amerikanischen Verkehrssystems sind die Carpools. Diese Fahrspuren dürfen zu den angegebenen Zeiten nur von Bussen, Taxen und von Fahrzeugen benutzt werden, in denen mindestens zwei oder mehr Passagiere sitzen. Durchgezogene Fahrbahn-Trennlinien dürfen zum Überholen oder Abbiegen überfahren werden. Die Funktion der in Europa einfachen Linie übernimmt in den USA eine auf keinen Fall zu überfahrende Doppellinie.
Das Tempolimit auf Amerikas Straßen ist seit 1995 von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In den meisten Weststaatengelten nun neue Höchstgrenzen von 70-75 mph (Miles per Hour), lediglich Montana hat für Fahrten bei Tageslicht kein Tempolimit eingeführt. Die Parkvorschriften in den USA sind streng und tunlichst zu beachten. Kontrolleure verbinden mit einem Kreidestrich den untersten Punkt des Autoreifens mit dem Straßenasphalt. Ist bei der nächsten Kontrolle nach Ablauf der maximalen Parkzeit der Strich zwischen Reifen und Straße immer noch durchgängig, wurde der Wagen noch nicht bewegt. Folge: Es gibt ein Ticket!
Wer einen Strafzettel erhält, darf entweder im beigelegten Umschlag Dollars bar verschicken oder bei einer Bank per Money Order die Rechnung begleichen. Leistet man dieser Aufforderung nicht Folge, so ist es gut möglich, dass man die Mahnung zu Hause auf dem Tisch liegen hat. Die Autovermieter sind nämlich dazu verpflichtet, die Adresse herauszugeben. Nach dreimaliger vergeblicher Zahlungsaufforderung gibt dann aber der Polizeicomputer auf. Allerdings nur bei Bagatellbeträgen. Entlang der gelben Kantsteinmarkierungen ist Parken genauso untersagt wie vor Hydranten. Bei Hydranten müssen nach links und rechts je 5 m frei bleiben. Oft finden sich die selbst für einen Einheimischen kaum zu verstehenden Parkvorschriften auf unübersehbaren Schildern, welche die Ausnahmen vom Parkverbot bzw. von der Parkerlaubnis minutiös erklären. Daher ist es sinnvoll das Auto in einem Parkhaus abzustellen.
Um einen Autofahrer zu stoppen, bleibt die Polizei in ihrem Wagen hinter dem Täterfahrzeug und betätigt einmal kurz Sirene und Rundumleuchte, das unmissverständliche Zeichen zum rechts Heranfahren. Nach dem Anhalten muss man im Wagen warten, denn alles andere könnte falsch gedeutet werden. Zudem sollte man keine unbedachten Handbewegungen machen und die Hände auf dem Lenkrad belassen. Die Eröffnung eines ernsthaften Rededuells mit einem Sheriff ist alles andere als ratsam, da der Sheriff in Amerika eine weitaus höhere Machtbefugnis genießt als sein Kollege in Europa. Die respektvollen Anreden lauten deshalb Sir oder Officer.
Alkohol am Steuer wird auch und gerade in den USA nicht toleriert. Besonders schlecht kommt z.B. eine angetrunkene Weinflasche auf der Rückbank. Auch trinkende Beifahrer rund um einen nüchternen Fahrer zählen bereits zum Tatbestand "Alkohol am Steuer". Wer in dieser Beziehung auffällt, wird registriert und nach Bestrafung und Heimreise in Zukunft nicht wieder ins Land gelassen
Seit 2006 gelten starke Einschränkungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten in Flugzeugen in ganz Europa. Pro Behältnis dürfen Passagiere dann nur noch 100 Milliliter einer Flüssigkeit in den Sicherheitsbereich mitnehmen. Das Gleiche gilt für Gels, Cremes, Zahnpasta und Sprays, Getränke, Zahnpasta, Deodorants, Sonnenlotion, Öle, Rasierschaum, aber auch Lippenstift, Feuchtigkeitstücher, Honig, Brotaufstriche und Suppen. Bei strittigen Artikeln kann der Passagier von der Bundespolizei aufgefordert werden, diese vor Ort zu entsorgen. Zudem müssen die Behälter in einem wieder verschließbaren, durchsichtigen Plastikbeutel verstaut werden, der maximal einen Liter fassen darf. Nicht akzeptiert werden Plastikbeutel, die mit Hilfsmitteln, zum Beispiel einem Gummiband, verschlossen sind. Pro Passagier ist ein Plastikbeutel im Handgepäck erlaubt, Ausnahmen gelten für Medikamente sowie für Spezialnahrung für mitreisende Babys. Ebenfalls ausgenommen sind im Duty-Free-Bereich erworbene Getränke und Parfums. Aufpassen müssen Fluggäste jedoch bei Flüssigkeiten, die im Duty-Free-Bereich außereuropäischer Flughäfen gekauft werden - wer dann in Europa noch einmal umsteigt, muss die Flasche Scotch oder den edlen chilenischen Wein wegwerfen. Neu ist auch, dass man Jacken und Mäntel grundsätzlich auf das Röntgenband legen muss, um die Kontrollen zu beschleunigen. Betroffen sind Flüge von sämtlichen Flughäfen der EU sowie aus der Schweiz, Norwegen und Island. Bei Flügen von und in die USA muss bei der Mitnahme von Duty- Free- Artikel mit Restriktionen gerechnet werden. Wer plant, am Flughafen einzukaufen, sollte sich vorher dort über Bedingungen informieren. Zusätzlich darf das FBI darf auf Passagierdaten zugreifen. Alle amtlichen Terrorfahnder in den USA bekommen die Fluggastdaten von einer zentralen Stelle. Die neuen Regeln sollen vorläufig bis Juli 2007 gelten.