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HauptstadtWashington
Fläche9.629.091 km²
Einwohnerzahl295.734.134
WährungUSD (US-Dollar)
AmtsspracheEnglisch

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Sicherheitshinweise

Allgemein

Weiterhin besteht weltweit die Gefahr terroristischer Anschläge. Besonders hoch ist die Gefahr von Anschlägen im Nahen und Mittleren Osten, in Afghanistan, Indonesien und auch in Russland. Aber auch in Regionen, in denen bereits in der Vergangenheit Terroranschläge wie z.B. in den USA verübt oder Terrororganisationen aufgedeckt wurden, in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder in denen Attentate mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, ist die Gefahr gegeben. Als vorrangige Terrorziele sind nach wie vor Orte mit Symbolcharakter. Dazu zählen religiöse Versammlungsstätten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastrukturen wie der Luft-, Bahn- und Seeverkehr, Wirtschafts- und Tourismuszentren sowie Orte mit großen Menschenansammlungen.

Weitere Hinweise

Auf alle Wertgegenstände sollte stets geachtet werden. Geld, Tickets und andere Wertgegenstände sollten an einem sicheren Ort, z. B. Hotel Safe, aufbewahrt werden. Reisen in den USA vor allem im Westen ist für die meisten Touristen gleichbedeutend mit überwiegend Fahrten durch dünn besiedelte Gebiete, den Besuch von Nationalparks und Übernachtungen in Kleinstädten und Dörfern oder auf Campingplätzen. Die Gewaltkriminalität ist an diesen Orten kaum gegeben. Auch die typischen touristischen Anziehungspunkte in den Großstädten von Disneyland bis zur Golden Gate Bridge sind nicht bekannt für Verbrechen. Trotzdem sollte man dort Kamera und Geldbeutel vorsichtshalber eng am Körper tragen und das Auto nicht zu abseits parken. Auch sollten Wertsachen nicht in einem geparkten Wagen hinterlassen werden. Vor allem an Flugplätzen, Busbahnhöfen oder Bahnhöfen gilt: Achtung Taschendiebe! Für alle Fälle empfiehlt es sich, von allen wichtigen Dokumenten einschl. Flugticket Kopien zu fertigen und getrennt aufzubewahren. In den USA ist es relativ einfach, in den Besitz von Waffen zu gelangen. Im Falle eines bewaffneten Überfalls, sollte man Ruhe bewahren und sich nicht wehren.

Erdbebengefahr

Vor allem die Region um San Francisco ist für Erdbeben bekannt. Das letzte ereignete sich 1989. Es dauerte zwar nur 15 Sekunden und erreichte eine Stärke von 6,9 auf der Richter-Skala. Trotzdem stürzte z.B. der obere Teil der Bay Bridge dabei ein. Die Seismologen sind sich sicher, dass zukünftig mit stärkeren Beben zu rechnen ist. Darüber sollte man sich bei Reisen in dieser Region einfach bewusst sein. Die geologische Spannung im San Andreas Graben, der die Nahtstelle zwischen den tektonischen Platten des Pazifik und des nordamerikanischen Kontinents markiert, verminderte sich zwar durch die Erdverschiebung von 1989 um ca. 1-2 m innerhalb einer 50 km Zone, erhöhte sich jedoch in der Nähe San Franciscos und Umgebung weiter.

Strafrechtliche Bedingungen

Das Rechtssystem der USA ist viel härter als das deutsche System. Im Falle eines Polizeigewahrsams aufgrund Strafverdachts, muss daher mit einem Verfahren gerechnet werden, das in vielen Punkten anders abläuft als unter deutschen Verhältnissen. Laut Völkerrecht hat jeder Deutsche das Recht die zuständige deutsche Auslandsvertretung zu verlangen (Art. 36 der Wiener Konsularrechtskonvention). Darauf sollte immer bestanden werden. Die deutschen Auslandsvertretungen übernehmen dann die konsularische Betreuung. Allerdings mangelt es ihnen an exekutiven Befugnissen gegenüber amerikanischen Stellen. Daher kann die Freilassung oder der Rechtsbeistand nur über einen Anwalt erfolgen. Die deutschen Auslandsvertretungen handeln unterstützend und unterstützen bei der Suche z.B. nach einem geeigneten Rechtsanwalt.

Folgende Punkte sind besonders wichtig:

Rauschmittel

Selbst der Besitz geringster Mengen von Rauschmitteln, auch wenn es sich um Mittel oder Mengen handelt, deren Besitz in Deutschland häufig nicht strafrechtlich verfolgt wird, hat straffe Konsequenzen in den USA. Ausnahmslos erfolgt bei Besitz eine lebenslange Einreisesperre. Auch können langjährige Haftstrafen folgen. Hinzu kommen sehr hohe Zollforderungen, die schnell über Hunderttausende von US Dollar betragen können. Bereits bei der Einreise in die USA, selbst wenn es nur ein Umsteigen auf dem Flughafen als Transit ist, werden strenge Kontrollen durchgeführt. Unerlaubte Aufenthaltsverlängerung und Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis: Jeder Job in den USA verlangt eine Arbeitserlaubnis. Daher sollte kein Job angenommen werden ohne eine solche Erlaubnis. Selbst bei Arbeiten, um sich ein Reisetaschengeld zu verdienen, kennen die amerikanischen Behörden keine Gnade. Illegale Arbeitsaufnahme kann zu Gefängnisstrafen und Ausweisung führen. Auch der längere Aufenthalt in den USA, ohne Erlaubnis, sollte in jedem Fall vermieden werden.

Alkoholgenuss

Der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist fast überall streng verboten. Auch das sichtbare Tragen alkoholischer Getränke ist im Prinzip strafbar. Dies gilt auch für Nationalparks oder ähnliche öffentliche Orte. Alkohol darf nicht an unter 21jährige abgegeben werden. Per Ausweis muss daher öfter bewiesen werden, dass die Alkohol kaufenden Personen mindestens 21 Jahre alt sind.

Rauchverbote

Das Rauchverbot begegnet einem in den USA häufiger als in Deutschland. Es wird empfohlen, die Rauchverbote unbedingt einzuhalten, da auch hier Ordnungsstrafen drohen können.

Nacktbaden

Nacktbaden und selbst das Umziehen am Strand gilt als Erregung öffentlichen Ärgernisses und kann daher zu Unannehmlichkeiten führen. Nur an einigen wenigen Stränden ist Nacktbaden zulässig oder wird zumindest geduldet. An allen anderen Stränden sollte Nacktbaden, am besten auch von Kindern, unterlassen werden. Gleiches gilt für das Baden "oben ohne" - nicht nur von erwachsenen Frauen, sondern auch von Mädchen.

Öffentliches Stillen

Das Stillen von Babys in der Öffentlichkeit sollte wie das Nacktbaden am besten an öffentlichen Orten wie z.B. Restaurants und Bars bzw. in konservativen Gegenden unterlassen werden.

Nacktfotos

Kinderpornographie und -missbrauch werden in den USA strengstens verfolgt und geahndet. Schon möglicherweise geringe Verdachtsmomente werden von einer wachsamen Bevölkerung an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Insofern sollte das Fotografieren nicht vollständig bekleideter Kinder, auch der eigenen z.B. im Garten oder in der Badewanne, unterlassen werden! Die Grenzen zwischen harmlosen Familienfotos und strafbaren "sexuell suggestiven" Fotos verlaufen in den Augen der Ermittlungsbeamten fließend. Eine Anzeige oft durch Nachbarn oder ein mit der Filmentwicklung beauftragtes Fotogeschäft kann langwidrige Ermittlungsverfahren und im schlimmsten Fall sogar Gefängnisstrafen nach sich ziehen.

Verletzung der Aufsichtspflicht

Unbeaufsichtigte Kinder bestimmter Altersstufen kann in den USA zur Strafverfolgung führen. Dies sollten auch Touristen, die ihre Kinder etwa nur kurz im Hotel oder im Auto zurücklassen wollen, unbedingt beachten. Zwar setzen nur wenige Bundesstaaten diesbezüglich feste Altersgrenzen fest (z.B. Maryland: Alleinlassen von Kindern unter 8 Jahren steht unter Strafe; Illinois: Kinder unter 14 Jahren dürfen nicht für "unangemessen lange" Zeit allein gelassen werden). In allen anderen Staaten kommen meist lokale Richtlinien zur Anwendung, bei denen das Mindestalter unbeaufsichtigter Kinder generell zwischen 12-13 Jahren schwankt, und es auch auf die Dauer des Alleinseins ankommt. Allgemein ist daher zu beachten: Kinder unter 8 Jahren dürfen nie und Kinder unter 12 oder 13 Jahren nur kürzeste Zeit unbeaufsichtigt gelassen werden.

Prostitution

Mit Prostituierten geschlechtlich zu verkehren, ist in vielen Bundesstaaten strafbar. Allein das Ansprechen einer Prostituierten kann strafbar sein.

Stalking

Das wiederholte Verfolgen oder die wiederholte Belästigung einer anderen Person ist strafbar.

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