| Hauptstadt | Kiew |
| Fläche | 603.700 km² |
| Einwohnerzahl | 47.425.336 |
| Währung | UAH (Hrywnja) |
| Zeitzone | UTC+2 MEZ |
| Amtssprache | Ukrainisch |
| Religion | konfessionell gemischt (54,3 % Ukrainisch-orthodoxen Kirche) |
Ab 2005 benötigen EU-Bürger kein Visum für Reisen in die Ukraine, wenn der Aufenthalt dort nicht länger als 90 Tage dauert. Nach 90 Tagen kann man kurz das Land verlassen und bald wieder einreisen. Aber für Aufenthalte zwecks Studiums, Erwerbstätigkeit o. ä . ist ein Visum erforderlich.
Für alle Ausländer unabhängig von der Aufenthaltsdauer und Herkunftsland besteht in der Ukraine Registrierungs- und Krankenversicherungspflicht. Die Registrierung erfolgt meistens schon beim Grenzübergang. Man muss ein Registrierungsformular ausfüllen und dabei genaue Adresse, wo man sich in der Ukraine aufhalten wird, angeben. Man kann sich auch später im Hotel oder direkt bei der Migrationbehörde anmelden. Vor der Reise in die Ukraine sollte man sich vergewissern, ob Ihre Auslandskrankenversicherung auch für die Ukraine gilt.
Für Autos aus Deutschland muss eine Haftpflichtversicherung speziell für die Ukraine abgeschlossen werden.
Beim Zoll gelten allgemein verbreitete Vorschriften: keine Waffen, Drogen, Gift- und stark wirkenden Stoffen, seltenen Flora- und Faunarten und pornographischen Waren aus- oder einführen! Zusätzlich muss man aber beachten, dass bei der Einreise eine Zollerklärung (Deklaration) mit der Angabe eingeführter Sachen ausgefüllt und vom Zoll abgestempelt werden muss. Diese Zollerklärung muss unbedingt bis zum Ende des Aufenthalts aufbewahrt und bei der Ausreise beim Zoll abgegeben werden.