| Hauptstadt | Reykjavík |
| Fläche | 103.000 km² |
| Einwohnerzahl | 310.000 |
| Währung | ISK (Isländische Krone) |
| Zeitzone | UTC +0 |
| Amtssprache | Isländisch |
| Religion | Isländische Staatskirche |
| Staatsform | Parlamentarische Republik |
| Telefonvorwahl | 00354 |
Deutsche Staatsbürger benötigen für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten einen gültigen Personalausweis. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die nicht im Familienpass eingetragen sind, ist ein Kinderausweis erforderlich.
Für einen längeren Aufenthalt als drei Monate ist ein Reisepass erforderlich.
Pro Person dürfen Lebensmittel im Wert von ISK 4.000 und weniger als 3 kg Gewicht zollfrei eingeführt werden. Eier, Milchprodukte und rohes Fleisch (auch Schinken) sind hiervon ausgeschlossen.
Die Einfuhr alkoholischer Getränke ist nur für Reisende ab 20 Jahren erlaubt. Zollfrei sind 1 Liter Spirituosen und wahlweise 1 Liter Wein oder 6 Liter ausländischen Bieres.
Bei Tabakwaren gelten die international üblichen Mengen.
Die Einfuhr von lebenden Tieren ist nur mit gesonderter Genehmigung des isländischen Landwirtschaftsministeriums erlaubt. Für Touristen dürfte die Mitnahme von Haustieren nicht in Frage kommen, weil Hunde und Katzen für 4 Wochen in Quarantäne müssen.
Angel- und Reitausrüstungen müssen entweder neu oder nachweislich desinfiziert sein. Ansonsten übernimmt der isländische Zoll die Desinfektion gegen saftige Gebühren.
Weitere Informationen gibt es beim Isländischen Zollamt.