Kurzinfos

HauptstadtAşgabat
Fläche488.100 km²
Einwohnerzahl4.952.081
WährungTMM (Manat)
ZeitzoneUTC+5
AmtsspracheRussisch, Turkmenisch
ReligionSunniten, Russisch-Orthodox

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Visa

In Turkmenistan ist Visumpflichtig und der Reisepass muss mindestens noch sechs Monate nach der Ausreise gültig sein. Für die Beschaffung eines Visums sollten mindestens drei Monate veranschlagt werden.

Notwendig für das Visum sind:

  • zwei Passbilder,
  • eine Einladung einer staatlich registrierten Reiseagentur oder einem OVIR-Büro,
  • zwei ausgefüllte Visumanträge und
  • die entrichtete Gebühr bei der Botschaft. (Adresse OVIR-Büro: Asudalyk-Strasse 17, 744000 Ashgabat, Tel.: 00993-12-300729, Anfragen werden nur in Russisch bearbeitet)
  • Zusätzlich wird eine genaue Routenplanung verlangt, welche im Pass vermerkt wird

Meines Wissens gibt es in Deutschland zwei Agenturen, wo eine Buchung reibungslos funktioniert: http://www.knop-reisen.de und http://www.lernidee.de

Aktuelle Formalitäten können unter botschaft-turkmenistan@t-online.de erfragt werden. (siehe Diplomatische Vertretungen)

An der Grenze muss eine Einreisegebühr von 10 Dollar entrichtet werden. Wer mit dem Flugzeug einreist, muss 10 Dollar plus die Flughafengebühr (2006 waren das 12 Dollar) entrichten. Sollte das deutsche Reisebüro die Gebühr bereits in Rechnung gestellt haben, so interessiert dies an der Grenze niemanden.

Zoll

Es müssen zwei Zollerklärungen ausgefüllt werden. Eines behält der Zoll und das zweite muss bis zum Ende der Reise aufbewahrt werden. Dieses Exemplar wird bei der Ausreise zusammen mit der dritten Zollerklärung abgegeben. (Hinweis: Es ist anzuraten weniger Bargeld auszuführen, als man eingeführt hat.)

Die Währung Manat darf weder ein- noch ausgeführt werden.

Wertsachen über 1000 Dollar müssen angegeben werden. (Fotoausrüstung, Musikinstrumente, Kunstgegenstände, Schmuck)

Einfuhrverbot und Ausfuhrverbot herrscht für Drogen und Antiquitäten. Sollten man diese Gegenstände ausführen, die aussehen wie Antiquitäten, so sollte man sich eine Genehmigung von der entsprechenden Behörde beschaffen. Bedenken muss man, dass der Grenze Laien auf diesem Fachgebiet sitzen, da kann es leicht sein, dass der Beamte festlegt, dass man eine Antiquität im Gepäck hat, obgleich das erworbene Produkt vielleicht zwei Tage alt ist.

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